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nis2 für kmu: sind sie betroffen und was müssen sie tun?

Seit dem 6. Dezember 2025 gilt in Deutschland das NIS2-Umsetzungsgesetz. Es betrifft deutlich mehr Unternehmen als bisher, aber nicht jedes KMU. Hier steht, wie Sie prüfen, ob Sie dazugehören, welche Pflichten es gibt und was auch für nicht betroffene Betriebe wichtig ist.

aktualisiert: 1. Oktober 2026 · 8 Min. lesezeit

was seit dem 6. dezember 2025 gilt

Das Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie wurde am 5. Dezember 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2025 I Nr. 301) und trat am Tag danach in Kraft. Es ersetzt das bisherige BSI-Gesetz. Betroffene Einrichtungen müssen sich beim BSI registrieren, die Frist beträgt drei Monate ab Beginn der Betroffenheit. Das BSI zählte zum 30. Juni 2026 17.729 registrierte Einrichtungen und erwartet insgesamt rund 29.500.

bin ich betroffen?

Das Gesetz unterscheidet „besonders wichtige“ und „wichtige“ Einrichtungen. Ob Sie dazugehören, hängt von Branche und Größe ab (§ 28 BSIG):

Die Größe wird nach der EU-Empfehlung 2003/361/EG berechnet. Daten von Partner- und verbundenen Unternehmen zählen mit, sofern die Einrichtung nicht IT-seitig unabhängig ist. Ein Betrieb mit weniger als 50 Beschäftigten ist in der Regel nicht direkt betroffen, außer er gehört zu den Einrichtungsarten ohne Größenschwelle. Das BSI bietet dazu eine Betroffenheitsprüfung an.

welche pflichten gelten

bußgelder

Für Verstöße gegen Risikomanagement, Dokumentation oder Meldepflichten sieht § 65 BSIG bis zu 10 Mio. € bei besonders wichtigen und bis zu 7 Mio. € bei wichtigen Einrichtungen vor. Wer sich nicht oder nicht rechtzeitig registriert, riskiert bis zu 500.000 €. Die in der Presse oft genannten Prozentwerte (2 % und 1,4 % des Umsatzes) gelten nur bei einem Gesamtumsatz von mehr als 500 Mio. €. Für KMU zählen die festen Höchstbeträge.

auch ohne direkte betroffenheit: die lieferkette

Betroffene Einrichtungen müssen die Sicherheit ihrer Lieferkette sicherstellen (§ 30 Abs. 2 Nr. 4). Das BSI weist darauf hin, dass sich die Regeln mittelbar auch auf Unternehmen auswirken können, die selbst nicht betroffen sind. In der Praxis fragen Kunden nach Maßnahmen und Nachweisen oder vereinbaren Pflichten zu Risikomanagement, Vorfallmeldung und Patch-Management im Vertrag. Wer seine IT auslagert, bleibt laut BSI trotzdem selbst verantwortlich.

was sie jetzt tun können

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Stand: 1. Oktober 2026. Das Gesetz wurde seit Dezember 2025 geändert, zuletzt am 21. Juli 2026, vor allem bei den Regeln für kritische Anlagen. Dieser Text ist keine Rechtsberatung. Prüfen Sie Ihre Betroffenheit im Zweifel mit einer Rechtsberatung oder dem BSI-Tool.

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